Flucht- und Rettungsplan: So erstellt man ihnLesezeit ~ 3 Min.

Beitrag aktualisiert am 27. März 2023

In Deutschland gelten für die Einrichtung von öffentlichen Bereichen einige Pflichten und Regelungen. Zu den sicherheitsrelevanten Vorgaben gehört dabei der Flucht- und Rettungsplan. Zu finden ist dieser allerdings nicht nur in Gebäuden, die öffentlichen Zwecken dienen, sondern zum Beispiel auch im Gastgewerbe, in kommunalen Einrichtungen oder in Unternehmen.

Mit dem Flucht- und Rettungsplan wird hauptsächlich der Zweck verfolgt, darüber aufzuklären, wie sich im Fall einer Gefahr korrekt zu verhalten ist. Betroffen sind davon somit nicht nur diejenigen, die sich regelmäßig in dem Gebäude aufhalten, sondern ebenfalls Besucher und Gäste.


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Durch den Flucht- und Rettungsplan wird ein hilfreicher Überblick über den Aufbau des Gebäudes vermittelt. Außerdem zeigt er die Ausstattung hinsichtlich der Rettungs- und Alarmierungsmöglichkeiten, sowie auch die Fluchtwege auf.

Dem Flucht- und Rettungsplan kommt somit eine überaus große Bedeutung zu, wenn es darum geht, im Ernstfall Leben zu retten. Innerhalb des Evakuierungs- und Brandschutzkonzeptes nimmt er eine wichtige Rolle ein, sodass seine Bedeutung von Unternehmern, Betreibern und Behörden niemals unterschätzt werden sollte.

Wie bei der Erstellung eines solchen Flucht- und Rettungsplanes vorzugehen ist, zeigt der folgende Beitrag.

Die Erstellung des Flucht- und Rettungsplans

Die Basis eines Flucht- und Rettungsplans besteht immer in dem Grundriss des jeweiligen Objektes.

Heute ist dieser oft in digitaler Form verfügbar, sodass es dann lediglich erforderlich ist, diese Datei entsprechend aufzubereiten. Ist der Grundrisse allerdings ausschließlich als Handskizze, Bauplan oder Foto vorhanden, ist durchaus ein gewisser Aufwand für die Erstellung eines Flucht- und Rettungsplanes nötig. Wichtig ist dann etwa, dass eine normgerechte Definition des Maßstabs und des Formats stattfindet.

Ist die Grundlage in Form eines passenden Grundrisses vorhanden, findet im Anschluss die Kennzeichnung der Fluchtwege statt. Außerdem sind für die Sicherheitsausstattung die passenden Piktogramme einzufügen. Dabei gibt das ausgearbeitete Brandschutzkonzept vor, wie die Darstellung im Detail erfolgt.

Danach sind die Legende, das Stempelfeld und die Verhaltenstafeln zu gestalten. Außerdem muss noch eine Übersichtskarte eingefügt werden. Damit gewährleistet ist, dass die Optik der flucht und Rettungspläne stets ansprechend und übersichtlich ausfällt, lässt sich auch auf eine grafische Nachbearbeitung des Layouts in der Regel nicht verzichten.

Die Erstellung des Plans kann grundsätzlich sowohl von einem externen Dienstleister als auch von einer internen befähigten Person vorgenommen werden.

So wird der Flucht- und Rettungsplan montiert

Bei der Montage des erstellten Flucht- und Rettungsplans ist darauf zu achten, dass diese ortsunveränderlich vorgenommen wird. Zu wählen sind für die Anbringung Bereiche innerhalb eines Fluchtweges, in dem sich besonders oft Personen aufhalten. Der Fall ist dies zum Beispiel an Kreuzungspunkten, Treppenaufgängen und Aufzügen, jedoch auch in Pausenräumen und Eingangsbereichen.

Auf jeder Etage des Gebäudes muss mindestens ein Exemplar des Flucht- und Rettungsplans vorhanden sein. Daneben ist das Aufhängen so vorzunehmen, dass sich der Plan von der Position des Betrachters aus stets lagerichtig zeigt und dieser exakt an der Stelle der Standortmarkierung positioniert ist.

Daneben ist es nötig, dass der Flucht- und Rettungsplan einen Schutz vor äußeren Einflüssen aufweist. Die jeweilige Aushang-Lösung muss so nicht nur den optischen Anforderungen entsprechen, sondern ebenfalls Vorgaben aus dem Brandschutz erfüllen. Für Flucht- und Rettungspläne sind so idealerweise Materialien zu wählen, die als schwer entflammbar eingestuft sind.

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