Beitrag aktualisiert am 26. März 2024
Nun ist es so weit. Das neue EU-Onlinerecht ist beschlossene Sache. Das Widerrufsrecht soll 14 Tage betragen, die 40-EUR-Klausel entfällt und eine Button-Lösung für Dienstleister wird eingeführt. Alle Änderungen im einzelnen…
EU-Richtlinien beschlossen bis 2013
Online-Händler haben es schon schwer, alle paar Monate kommen neue Gesetze und Änderungen im Online-Recht. Nun soll es eine einheitliche Änderung geben. Diese gilt in allen EU-Staaten und muss bis spätestens Ende 2013 erfolgen. Wer also jetzt schon die rechtlichen Änderungen einführt, ist auf der Sicheren Seite. Denn mit neuen Änderungen drohen auch neue Abmahnwellen, für alle die die Änderungen nicht umsetzen.
Was wurde beschlossen – alle 12 Punkte auf einen Blick
- Einheitlich 14-Tage Widerrufsfrist – Statt 30 Tage soll in der gesamten EU 14 Tage Widerrufsfrist eingeführt werden. Weist ein Händler nicht auf die Frist hin, hat der Verbraucher 12 Monate Zeit, vom Vertrag zurück zu treten.
- Einheitliche Europäische Musterbelehrung – Der Händler muss den Verbraucher auf die Durchführung den Widerrufs informieren. Die deutsche Musterbelehrung gilt als Vorlage für ganz Europa. Wird der Verbraucher nicht informiert, hat er 12 Monate Widerrufsfrist, bisher war es in Deutschland Endlos.
- „Button-Lösung“ für kostenpflichtige Dienstleistungen – Ein Verbraucher muss einen kostenpflichtigen Vertrag ausdrücklich zustimmen. Die muss also mittels einen Button, ein Häkchen erfolgen.
- Einheitliche Kontaktmöglichkeiten des Verbrauchers mit dem Onlinehändler oder Dienstleister – Es muss wie bisher auch – Kontaktmöglichkeiten geben. Das sind eMail oder Telefon. Für Hotlines ist zu beachten, dass 0180- und 0900er Nummern nicht mehr erlaubt sind.
- Keine erhöhten Kosten für zusätzliche Zahlungsarten – Es dürfen nun tatsächliche Kosten als Aufschläge auf Zahlarten berechnet werden. So ist es also nicht erlaubt, für „Nachnahme“ + 6,- Euro zu berechnen, nur um den Kunden eine andere Zahlart „schmackhaft“ zu machen.
- Keine zwangsweise Europa-Weite Lieferung – In den letzten Wochen wurde spekuliert, ob jeder Online-Händler auch jedes EU-Land beliefern muss. Das ist vom Tisch: jeder Händler darf selbst bestimmen, wohin er liefert. Der Kunde muss nur vor dem Kauf darauf hingewiesen werden.
- Erklärung des Widerrufs – Der Widerruf muss vom Kunden per eMail, Fax oder Brief erfolgen. Da hat sich nichts geändert. Jedoch muss die Absicht innerhalb der 14-tage-Frist erfolgen.
- Ausnahmen vom Widerrufsrecht – Es gibt wie bisher auch Ausnahmen: Zum Beispiel für verderbliche Waren wie Lebensmittel; Sonderanfertigungen oder Kundenspezifische, persönliche Lieferungen/ Bestellungen; Versiegelte Waren die geöffnet wurde und die ein Gesundheitliches oder Hygenisches Risiko darstellt; Digitale Medien.
- Rückabwicklung des Widerrufs – Statt innerhalb von 30 Tagen muss der Händler innerhalb 14 Tage den Kaufpreis inkl. aller Versandkosten zurückerstatten. Natürlich gilt das nur, wenn der Händler seine Ware zurück erhalten hat.
- Rücksendekosten bei Widerruf und Wegfall der „40-Euro-Klausel“ – Es gibt keine 40-Euro-Klausel mehr. Grundsätzlich hat der Käufer die Rücksendekosten zu tragen, wenn der Händler deutlich darauf hinweist. Jedoch kann auch der Händler diese Kosten übernehmen.
- Längste Lieferdauer 30 Tage – Der Händler muss innerhalb von 30 Tagen liefern, sonst kann der Kunde ab den 31 Tag die Bestellung stornieren. Außerdem ist der Liefertermin eine Pflichtangabe.
- Haftung für Verlust und Beschädigung bei Versand – Der Händler trägt das komplette Risiko der Lieferung. Er muss sich also darum kümmern, wenn Transportschäden entstehen.
Mein Fazit
Es gibt viele Neuerungen für Verkäufer, aber auch für den Verbraucher. Ein neuer Schritt in Richtung einheitliches EU-Onlinerecht. Wer jetzt nicht reagiert und seine AGBs/ Widerrufsrecht anpasst, riskiert Abmahnungen. Auch wenn es in nächster Zeit noch keine große Abmahnwelle geben dürfte, so ist auch dieser „Grundstein“ gelegt. Mehr Informationen und rechtssicherer Shop* beim Händlerbund e.V. .
[Bild: Bild: flickr.com / MPD01605 | Hinweis: keine Rechtsberatung/ Quellennachweis]
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Wer schreibt hier: Torsten Seidel
Gambio Shop-Einrichtung und Pflege
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