Lösung für die Versandkosten-MwSt.-Problematik in GambioLesezeit ~ 2 Min.

Beitrag aktualisiert am 27. Dezember 2018

Inhaber von Onlineshops auf Basis von Gambio GX3, die versandkostenpflichtig Produkte zu unterschiedlichen MwSt.-Sätzen anbieten, tun sich schwer, den rechtlichen Anforderungen zu entsprechen. Seit Ende Oktober gibt es nun von der Dominik Späte UG (haftungsbeschränkt) aus Nürnberg eine neue Erweiterung für Gambio. Das Modul Versandkosten-Mehrwertsteuerausweis behebt einen in allen Versionen auftretenden Fehler, der bei Bestellung von Artikeln unterschiedlicher Umsatzsteuersätze die Mehrwertsteuer auf Versand-, Verpackungs- oder Bearbeitungskosten fehlerhaft ausweist.


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Gambio und die MwSt. auf Versandkosten

Die Onlineshop-Software Gambio GX3 ist im deutschen Sprachraum eine der am häufigsten eingesetzten Lösungen im B2C-Bereich. Gründe hierfür sind die hohe Qualität der Sprachpakete und die bereits im Standardumfang weitestgehende Konformität mit den im internationalen Vergleich komplexen rechtlichen Rahmenbedingungen für Shopbetreiber in der EU. Ausgenommen hiervon sind die vorhandenen Optionen zur Umsatzsteuer auf Versandkosten. Diese sind nicht mit geltendem Recht in Einklang zu bringen, wenn im Webshop sowohl Artikel zum Standard- als auch zum ermäßigten Umsatzsteuersatz (z.B. Bücher, Lebensmittel) erhältlich sind.

Die Bestimmung einer festen Steuerklasse auf die Versandkosten im Administrationsbereich der Webanwendung läuft den rechtlichen Vorgaben zuwider. Diese besagen sowohl für in Deutschland als auch in Österreich steuerlich erfasste Shopinhaber, dass die Nebenleistung umsatzsteuerrechtlich das Schicksal der Hauptleistung teilt. Nebenleistungen sind bspw. Bearbeitungsgebühren oder eben Versandkosten. Bestellt also ein Kunde versandkostenpflichtig Artikel zum Steuersatz von 19 bzw. 20%, so fällt dieser Steuersatz auch auf die Versandgebühren an. Äquivalent verhält es sich mit Produkten zum ermäßigten Steuersatz von 7% in Deutschland bzw. 10% in Österreich.

Umsatzsteuer bei gemischten Warenkörben

Soweit, so eindeutig. Wie verhält es sich nun, wenn die im Warenkorb enthaltenen Artikel verschiedenen Umsatzsteuersätzen unterliegen? Bei gemischten Warenkörben sind „Kosten für Nebenleistungen, z.B. für Beförderung, Verpackung, Versicherung […] den unterschiedlich besteuerten Hauptleistungen entsprechend zuzuordnen“ (R 185 UStR 2005). Die Vorgabe gemäß österreichischem Umsatzsteuerrecht lautet ebenfalls, dass der auf die Versandgebühren anzuwendende Umsatzsteuersatz dem auf die Bestellpositionen ausgewiesenen zu entsprechen hat.

Somit ist – der Richtlinie wörtlich folgend – der Umsatzsteuersatz anteilig anhand der Nettosummen der einzelnen Positionen auf die Versandkosten anzuwenden. In der Praxis üblich und von Finanzämtern weitestgehend akzeptiert ist, dass der Umsatzsteuersatz, der den Löwenanteil am Nettowarenwert ausmacht, auch bei den Versandgebühren Anwendung findet.

Gambio-Modul Versandkosten-Mehrwertsteuerausweis

Ohne weitere Konfiguration bewirkt das Gambio-Modul Versandkosten-Mehrwertsteuerausweis von Werbe-Markt.de, dass bei Bestellungen von Artikeln nur einer Umsatzsteuerklasse die Versandkosten ebenjener entsprechen. Bei gemischten Warenkörben ist die exakte Umsetzung der rechtlichen Vorgaben voreingestellt, das heißt die anteilige Berechnung der Umsatzsteuer anhand der Positionen im Warenkorb. Die Variante gemäß größtem Anteil am Nettobestellwert lässt sich durch einfache Auswahl im Backend aktivieren.

Das Modul ist unverschlüsselt (quelloffen) und verändert als modulare Erweiterung keine Originaldateien der Shopsoftware. Verfügbar ist es für Gambio GX3 ab Version 3.5.1 und mit allen nativ angebotenen Versandmodulen kompatibel.

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