Beitrag aktualisiert am 16. Dezember 2015Das deutsche Recht ist schon eine Sache für sich. Der Getränke-Hersteller Rabenhorst warb mit „lernstark“ – „mit Eisen und Vitamin B-Komplex zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit“ und verlor 2013 ein Gerichtsverfahren in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgerichts Koblenz (Az. 9 U 405/13). Gestern gab es eine neue Entscheidung im BGH.
Rotbäckchen darf weiter für Gesundheits-Getränk werben
Mit dem Urteil vom 10. Dezember 2013 wurde Rabenhorst untersagt, gesundheitsbezogene Werbung für sein Eisenhaltiges Getränk zu verwenden. Diese Werbung verstoße, so das OLG Koblenz, gegen eine EU-Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel. Hierbei handelt es sich um die „Health-Claim-Verordnung“. Diese soll Verbraucher vor irreführenden oder wissenschaftlich nicht bewiesenen Angaben schützen.
Die Verbraucherzentrale Bundesverband verlor jedoch gestern vor dem BGH die Klage (Az.: I ZR 222/13) mit folgender Begründung:
Die „Health-Claim-Verordnung“ regelt sehr genau, welche Angaben in gesundheitsbezogener Werbung erlaubt ist und was nicht. Rabenhorst wirbt mit „mit Eisen zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit“ Der BGH beruft sich auch auf dieser Verordnung und stellt fest, dass ein Lebensmittel-Hersteller damit werden darf, wenn das Eisen zur normalen kognitiven (geistigen) Entwicklung von Kindern beiträgt. Die Werbung sei aus diesen Grund nicht wettbewerbswidrig.
Damit geht ein langer Gerichts-Kampf zu Ende. Rabenhorst war sich von Anfang an sicher, nach geltenden Recht zu handeln, so ein Statement der Firma nach der Niederlage 2013.
Die Urteile zeigen natürlich auch, dass es auch immer auf die genaue, rechtliche Recherche ankommt. Für Rabenhorst könnte die positive Entscheidung durch den BGH auch wirtschaftlich weiter voran bringen. In diesem Rechtsstreit sieht man wieder einmal, mit welchen „Problemen“ sich die Juristen herumschlagen (müssen) und wie man als werbendes Unternehmen auf die genauer Wortwahl achten muss, um nicht vor Gericht zu landen.
Wer schreibt hier: Torsten Seidel
Gambio Shop-Einrichtung und Pflege
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