REAL-TV-Werbung – Unlauterer Wettbewerb?Lesezeit ~ 2 Min.

Beitrag aktualisiert am 11. Dezember 2015

REAL-TV-Werbung - Unlauterer Wettbewerb?Die aktuelle REAL-Werbung ist schon recht provokant. Wortwörtlich wird behauptet: „Wir haben ein größeres Biosortiment als Aldi ,Lidl und Netto zusammen“, bzw. „Wir haben mehr Frische als Aldi, Lidl und Netto zusammen“ . Ist vergleichende Werbung nun Unlauterer Wettbewerb? Auf diesen Thema gehe ich nun genauer ein.


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REAL: Besser als Aldi, Lidl und Netto zusammen – Unlauterer Wettbewerb?

Dabei handelt es sich um „vergleichende Abwerbung“. Diese war lange Zeit verboten, wurde aber auf Grund neuer EU-Richtlinien im Juli 2004 erlaubt. Jedoch muss die Aussage nachweislich Wahr sein. Ist es nicht belegbar oder nachvollziehbar, ist es unlauterer Wettbewerb. Das heißt, REAL muss ein großeres BIO-Sortiment als die genannten drei Discounter zusammen haben, sonst ist es unwahr und somit unlauterer Wettbewerb. Würde einer der Discounter klagen, müssten alle vier Discounter die Zahlen der BIO-Produkte auf den Tisch legen, wobei REAL mehr als alle drei zusammen haben muss.

Was ist unlauterer Wettbewerb – wie darf ich Werben

Es ist also tatsächlich erlaubt, Mitbewerber Namentlich zu nennen. Es darf auch verglichen werden. Aber es muss immer Wahr sein und im Streitfall belegbar sein. Wer so wirbt, bewegt sich also immer auf dünnen Eis, hat aber oft auch die volle Aufmerksamkeit, wie man am REAL-Beispiel sieht.

Ein unlauterer Wettbewerb wäre zum Beispiel, wenn ein Discounter sagt, dass er frischere Ware hat als alle anderen. Das ist nicht Wahr, und auch nicht belegbar.

War verboten ist

Folgende Wettbewerbshandlungen sind unlauter:

§4 UWG

  1. unsachliche Beeinflussung der Kunden
  2. Ausnutzung der geschäftlichen Unerfahrenheit oder einer Zwangslage sowie Angstwerbung (aktuell mit Atomstrahlung)
  3. Verkaufsförderung durch Gewinnspiele
  4. getarnte Werbung, so genannte Schleichwerbung
  5. Herabsetzung des Konkurrenten, auch Anschwärzung genannt
  6. ergänzender wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz
  7. Rechtsbruch
  8. unwahre Beschreibung

§ 5 UWG

  1. irreführende Werbung, falsche Werbung

§ 6 UWG

  1. vergleichende Werbung mit der Konkurrenz, wenn unwahres behauptet wird

§ 7 UWG

  1. unzumutbare Belästigung
  2. unaufgeforderte Telefonwerbung
  3. unangeforderte Newsletter, Spam-E-Mail

§ 16 – 19 UWG mit Straftatbestände:

  1. Irreführung durch unwahre Angaben
  2. Schneeballsysteme
  3. Geheimnisverrat
  4. Vorlagenmissbrauch

Strategische Werbung

Jeder wirbt. Das sollte man auf jeden Fall. Aber die Werbung muss auch gesehen werden. Wenn ich den Fernsehr einschalte: Werbung, Werbung, Werbung. Und? Hast du dir alle Spots gemerkt? Strategische Werbung zeigt mehr als bunte Bilder. Es wird ein Unternehmen oder ein Produkt provokant, sehr vielversprechend und als „das Beste“ vorgestellt. Dabei will strategische Werbung aber nicht alle erreichen. Am Anfang steht die Überlegung, „Wem will ich erreichen“. Ist die Zielgruppe gefunden geht es um die Ziele (Marketingziele). Und wenn eine Werbung entworfen wird, werden diese Merkmale verbunden. Eine Smartphone-Werbung muss so auffallend sein, dass sich ein 20 Jähriger sofort begeistert fühlt. Einen Rentner wird es nicht interessieren, muss es aber auch nicht. In einen anderen Beitrag gehe ich auf dieses Thema noch genauer ein.

Mein Fazit

Will man gute Werbung machen, gelangt man schnell ins Abseits: unlauterer Wettbewerb. Wer aber weiss was erlaubt ist, muss auch keine Angst vor einer Abmahnung haben. Strategische Werbung bewegt sich nicht im unlauteren Bereich.

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