Widerrufsrecht: unfreie Rücksendung ausgeschlossen ist unzulässig!Lesezeit ~ 2 Min.

Beitrag aktualisiert am 18. Mai 2018

Man liest es in jeden 5. Online-Shop und bei vielen eBay-Verkäufer: Online-Händler versuchen mit Klauseln wie ”Keine unfreie Rücksendung”, “Unfrei zurückgesendete Ware wird nicht angenommen” oder mit “unfreie Rücksendung ausgeschlossen”  Versandkosten aus den Weg zu gehen. Diese Klauseln sind jedoch unzulässig und werden abgemahnt. Wie man es richtig mach, steht hier.


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Was das Gesetz zu “Unfrei” sagt

Viele Shopbetreiber schreiben in den AGBs oder in den Widerruf, dass Unfreie Warensendungen nicht angenommen werden. Der Grund ist der, dass solche Pakete 12 Euro kosten und das natürlich eine hohe Summe ist.

Aber das Gesetz schreibt vor, dass der Käufer diese Versandkosten ab einen Warenwert von 40,- EUR nicht tragen muss.

Die 40-Euro Klausel

Die Kosten der Rücksendung der Ware muss immer der Händler tragen. Nur über die so genannte „40-Euro-Klausel“ können die Rücksendekosten nach Widerruf dem Kunden auferlegt werden. Der Kunde muss also die Kosten, wenn der Warenwert unter 40 Euro ist, darüber zahlt der Verkäufer.

Aber die „40-Euro-Regel“ gilt nicht immer automatisch. Hier muss zum einen die amtliche Musterwiderrufsbelehrung abgeändert werden. Zum anderen müssen sich korrespondierende Regelungen in den AGB finden, da die Gerichte davon ausgehen, dass eine Darstellung allein in der Widerrufsbelehrung nicht ausreicht.

Weitere Vorschriften: Wie lang gilt der Widerruf?

14 Tage Widerrufsfrist: Die Frist beträgt in der Regel 14 Tage ab dem Zeitpunkt, in dem der Kunde a) ordentlich über sein Widerrufsrecht belehrt wurde und b) die Ware bei ihm eingegangen ist.

1 Monat Widerrufsfrist: Dies gilt aber nur, wenn der Kunde vor oder unmittelbar nach Vertragsschluss in Textform über das Widerrufsrecht belehrt wurde. Eine Belehrung auf der Website reicht hierfür nicht aus. Wenn der Kunde also nicht vor oder unmittelbar nach Vertragsschluss zumindest noch eine E-Mail mit der Widerrufsbelehrung erhalten hat, beträgt die Widerrufsfrist einen Monat.

Gibt es auch Unbegrenzte Widerrufsfrist? Wird gar nicht oder nicht entsprechend der gesetzlichen Vorgeben über das Widerrufsrecht belehrt, gibt es unter Umständen keine Frist für einen Widerruf. Der Kunde kann unter Umständen Monate oder Jahre später widerrufen, der Händler muss die Ware dann trotzdem zurück senden und den Kaufpreis erstatten.

Mein Fazit für Shopbetreiber

Online-Händler sollten darauf achten, dass nur bei entsprechender Gestaltung der Verkaufs- und Belehrungsprozesse ein 14-tägiges Widerrufsrecht anwendbar ist. Werden die strengen Voraussetzungen hierfür nicht beachtet, verlängert sich das Widerrufsrecht auf einen Monat oder besteht sogar unbefristet. Auch bei den Angaben der Rücksendung sollte man aufpassen. Alles was mit “Unfrei” in Verbindung Steht sollte mach nicht in den AGBs und in den Widerruf verwenden. Stattdessen kann man ja anbieten, dass die Versandkosten per Banküberweisung erstattet werden. Eine Maximale Begrenzung ist aber auch da nicht möglich. Das ist dann ebenfalls Wettbewerbswidrig. Mehr Informationen auch beim Händlerbund*.

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