Inkasso und Mahnung – Wenn Kunden nicht zahlen wollenLesezeit ~ 3 Min.

Beitrag aktualisiert am 18. Oktober 2023Inkasso und Mahnung - Wenn Kunden nicht zahlen wollenIm heutigen Artikel muss ich aufpassen, dass ich die richtigen Wörter finde. Es geht um das leidliche Thema: Nicht-Zahler. Wenn Kunden nicht zahlen wollen – oder können – kann das ein Unternehmen schon ganz schön Schaden zuführen. Welche Möglichkeiten es gibt, will ich heute einmal beschreiben.

Gegen nicht zahlende Schuldner vorgehen

Im Jahr 2009 hat es mich das erste mal richtig getroffen. Ein Kunde aus Neubrandenburg hatte bei mir ein Notebook bestellt und per Lastschrift bezahlt. Nach 5 Tagen hatte er das Geld zurückgebucht und ich habe nichts mehr von Ihn gehört. 650 Euro Schaden. Wie es weiter geht, beschreibe ich weiter unten. Denn ein Jahr später der nächste Kunde, 120 EUR. Und weil es noch nicht genug ist streite ich mich jetzt gerade mit den dritten Kunden herum, der seine SEO-Leistungen zwar zahlen will, aber dann doch nicht bezahlt. Zu gerne würde ich den Online-Shop und den Namen, wie auch den ersten Nicht-Zahler benennen. Aber leider kann ich das nicht tun. Rechne ich die Summe zusammen, komm ich auf 1230 EUR…


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Was tun gegen Nicht-Zahler

Ich habe die besten Erfahrungen gemacht, wenn gleich vor den Kauf die „passende“ Zahlungsart ausgewählt wird. Das heißt, wer Rechnung oder Lastschrift anbieten will, sollte das nicht ohne Absicherung tun. Für die ersten beiden Kunden kam diese Möglichkeit zu spät. Für den dritten gab es hier im Blog nicht die Möglichkeit, was ich aber zwischenzeitlich nachgeholt habe.

Die Rede ist von BillPay oder BillSafe. Ich habe die beiden Zahlungsarten bereits vorgestellt. Dort wird gleich im Warenkorb ausgesiebt, wer diese Zahlungsart bekommt. Die entstehenden Gebühren kannst Du über die Einstellungen im Modul (Zusammenfassung) den Kunden auflegen. Alternativ kann er Vorkasse oder Nachnahme wählen.

Was tun, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist – Mahnung und Inkasso

Du hast eine Rechnung geschrieben, der kunde hat nicht gezahlt. Du schreibst die erste Mahnung und wieder kein Geldeingang. Dann schreibst Du die zweite und dritte Mahnung, aber der Kunde meldet „Funkstille“. Grundsätzlich muss man nach der ersten Rechnung eine Banklaufzeit von 5 Tagen abwarten, danach kann man Mahnen. Eine Mahnung reicht dann auch, man ist nicht zu weiteren Mahnungen – vor weiteren Maßnahmen verpflichtet. jedoch sollte man weitere Maßnahmen, wie auch ein Fälligkeitsdatum in der Mahnung angeben.

Bei der Wahl des richtigen Inkasso-Büros kommt es sehr auf Dein Budget an. Es gibt ein kostenloses Unternehmen und viele teure. Im folgenden eine kleine Übersicht:

  • Frage zuerst Deinen Anwalt. Das hilft manchmal schon Wunder und kostet Dich deutlich weniger.
  • www.inkasso-sofort.de – Mahnschreiben ab 12,60 EUR Netto.
  • www.inpago-inkasso.de – Das außergerichtliche Mahnverfahren ist kostenlos.
  • www.euro-treuhand-inkasso.de – Das außergerichtliche Mahnverfahren ist kostenlos.
  • CreditReform, DID und andere große Unternehmen sind für kleine Unternehmen und Selbständige keine Alternative, da diese eine Mitgliedschaft voraussetzen.

Im allgemeinen muss der Kunde (Schuldner) die Auslagen des Inkasso übernehmen. Ist er nicht zahlungsfähig, bleibst Du auf diese Kosten sitzen. Die Empfehlung geht da zu den Kostenlosen Unternehmen. Gerichtliche Mahnverfahren kosten aber auf jeden Fall, sichern aber auch langfristig „einen möglichen Erfolg“. Alternativ kann Dein Inkassounternehmen, oder auch Du selbst vom Schuldner ein Schuldeingeständnis fordern. Das muss Notarisch unterzeichnet werden und spart den Weg übers Gericht.

Mein Fazit

Wenn Kunden nicht zahlen, kann das für so manchen Selbständigen undInkasso und Mahnung - Wenn Kunden nicht zahlen wollen Kleingewerbler die Existenz kosten – je nach Gesamtwert. Hängen noch Lieferanten mit drin, wird es bedrohlich für Dich selbst. Man muss nicht in jeden Neukunden einen potenziellen Nicht-Zahler sehen, aber dennoch solltest Du schon bei Deinen Zahlungsarten die sichersten auswählen. Aber auch wenn der Kunde in Deinen Geschäft gerade kein Geld dabei hat, solltest Du die Ware nicht herausgeben und Vertrauen das der Kunde wieder kommst. Auch solche Kunden hatte ich (die Ware habe ich aber nicht heraus gegeben). Welche Erfahrungen hast Du? Kommentare erwünscht 😉

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3 Gedanken zu „Inkasso und Mahnung – Wenn Kunden nicht zahlen wollen“

  1. Mein Mann ist selbständig und ein Kunde zahlt einfach nicht. Wir müssen von dem Geld wirklich leben! Auch nach der dritten Mahnung hat er nicht gezahlt. Nun möchten wir ein Inkassounternehmen beauftragen. Die Übersicht ist sehr praktisch, danke!

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