ACTA – Unsinn oder Sinnreich? Aus der Sicht von Online-UnternehmerLesezeit ~ 4 Min.

Beitrag aktualisiert am 4. Mai 2016

Am vergangenen Wochenende gab es Deutschlandweit große Demos gegen Acta. Auch in meiner Stadt gingen ein paar Demonstrierende auf die Straße. Doch was ist Acta überhaupt und welche Folgen hat das Abkommen – und welche werden nur als Konsequenz vorgebracht? Ich möchte heute mal Licht ins Dunkle bringen, auch aus Online-Unternehmer-Sicht.


Werbung Estugo Logo mit Tel. Nr., weiss

Acta – der neue Copyright-Pakt und was dahinter steht

50.000 Deutsche gingen am Samstag auf die Straße. Die überwiegend von der Piraten-Partei organisierte Demo war auch in meier Stadt, auch wenn da nicht mehr als 50 Leute zusammen kamen. Acta – „Anti-Conterfeiting Trade Agreement“ (dt. Anti-Produktpiraterie-Handelsabkommen) ist ein neuer Entwurf, der das Urheberrecht stärken soll. Deutschland hatte seine Zusage jedoch schon am Freitag (10.02.12) vorerst zurückgezogen. Die endgültige Entscheidung wird erst ab frühestens Mai erwartet. Damit das Gesetz in Europa starten kann, müssen alle 27 EU-Staaten Unterzeichen. Aktuell haben 22 Staaten ihr JA-Wort gegeben, Polen, Slowakei, Tschechien und Lettland sind ebenfalls dagegen.

Was beinhaltet Acta

Acta ist ein neues Gesetz, dass das Urheberrecht stärken soll. Bei Verdachtsfälle, müssen Internet-Provider die Nutzerdaten herausgeben. Des Weiteren ist eine Vorratsspeicherung der Daten vorgesehen. Das Abkommen schützt das geistige Eigentum. Doch wird aktuell gern vergessen, das die wesentlichen Regelungen schon jetzt Teil des deutschen Urheberrechts sind. Nicht enthalten ist die Verbreitung über Facebook und Twitter. Acta will verhindern, dass Internet-Nutzer andere auf geschützten Inhalt hinweisen, also das Links, Bilder, Texte, … mit anderen geteilt werden. Allerdings sind die Urheber über mehr Besucher die durch solchen Quellen auf die eigenen Inhalte stoßen interessiert. Ich habe nichts dagegen, wenn andere auf meinen Blog hinweisen.

Um das neue Abkommen auf internationaler Ebene durchzusetzen, sollen die Internet-Provider für ihre Kunden einstehen, die sich im Urheberrecht strafbar machen. Nach drei Verstößen sollen solche Kunden gesperrt werden, was aber auch noch nicht als sichere Maßnahme gilt. Auch Anstiftung und Beihilfe sind dann strafbar.

Einen Vorteil erhoffen sind die Film-Studios und Plattenfirmen, deren Umsatz schon seit Jahren durch Raubkopierer zurück geht. Allerdings finde ich es schon unpassend, dass der Entwurf vorsieht, dass Strafgelder nicht etwa die Interpreten oder Songschreiber als Entschädigung erhalten, sondern pauschal deren Vertreter.

Was Acta nicht will

Viele Gegner vermuten, dass ihre Meinungsfreiheit gefährdet wird. Es wird auch vermutet, dass es eine Zensur gibt, dass der Zugang zu preisgünstigeren Arzneimitteln (lebenswichtigen Generika) verwehrt wird.

Doch was hat das Urheberrecht mit Meinungsfreiheit zu tun? Sofern ich meine Texte nicht von anderen Websits klaue, mache ich mich doch nicht strafbar. Und preisgünstige Generika wird ja auch nicht von Marken-Arznei kopiert. Das verhindert das bestehende Urheberrecht schon jetzt.

Und wer Musik, Filme oder Bilder aus den Weiten des Internets runterlädt, macht sich auch jetzt schon strafbar – auch wenn Internetprovider aktuell keine Daten speichern. Aber über der eindeutigen IP-Adresse können Urheberrechtsverletzungen genau nachverfolgt werden.

Ein Nachteil für die Internetwirtschaft

Der Verband  der deutschen Internetwirtschaft warnt vor Acta und sieht eine Gefahr für den deutschen Wachstum. So könnte es dann bedenklich sein, wenn ein Online-Händler Produkt-Beschreibungen von seinen Lieferanten oder Hersteller erhält, die bereits auf anderen Webseiten sind. Allerdings wäre das zugleich auch Doppelter Content, der vor Google ohnehin schon nicht gern gesehen wird und schon jetzt zu Abstrafungen führt. Sicher fallen darunter auch Bilder. Aber auch das ist jetzt schon ein heikles Thema. Solang noch keine Details bekannt gegeben sind, kann man da auch nur Vermutungen anstellen.

Mein Fazit

Acta und das Copyright, UrheberrechtDer neue Acta-Gesetz-Entwurf ist zum Teil zu Recht umstritten, obwohl es keine Änderungen im bestehenden Gesetz geben soll. Es bleibt abzuwarten, was sich daraus entwickelt. Ich finde es allerdings bedenklicher, private Daten bei Facebook preiszugeben. Das Millionen-Unternehme speichert alle Daten – auch gelöschte Daten – Chronologisch und Kategorisch ab. Jede Krankheit, Beziehung, jeder Standort und jede Diskussion bleibt für immer gespeichert. Ich persönlich finde es schlimmer, wenn ich nach 10 Jahren Facebook eine ganze Euro-Palette an Private Daten anfordern könnte. Wenn man mit den Urheberrecht „richtig“ umgeht, hat man nach den aktuellen Wissensstand von heute nichts zu befürchten.

Wenn jedoch keine Links mehr über Facebook, Twitter und anderen Sozialen Netzwerken geteilt werden dürften, hätte das SocialNetwork einen Großteil das Sinn verloren. Und Online-Shops/ Seiten-Betreiber hätten eine Besucher-Quelle weniger.

Anonyme Umfrage: Gendersensible Sprache

Schreibe einen Kommentar