Adressen kaufen: legal Neukunden gewinnen?Lesezeit ~ 3 Min.

Wer einen Online-Shop betreibt, ist darauf angewiesen, dass potenzielle Kunden die Seite besuchen und im besten Fall etwas kaufen. Doch wie kann die Aufmerksamkeit gezielt auf Ihren Shop gelenkt werden? Selbstverständlich ist es sinnvoll, die Suchmaschinenoptimierung zu pflegen, doch es gibt auch Wege außerhalb des Internets, die oftmals in Vergessenheit geraten.

Der Kauf von Unternehmensadressen kann neue Möglichkeiten in der Kundenakquise eröffnen. Eine systematisch geplante Werbeaktion, die ansprechend gestaltet ist, wird Ihnen in jedem Fall neue Interessenten bescheren. Wichtig beim Adressen kaufen ist die Beachtung einiger Regelungen, die die Datenschutz-Grundverordnung und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb betreffen.


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Ist Datenhandel problematisch?

Vorweg ist gesagt, dass der Datenhandel mit Firmenadressen aus öffentlichen Quellen eine Sonderstellung genießt. Oft ist der Handel mit Daten verpönt, da es viele Menschen als lästig empfinden Werbung in Ihren privaten Briefkästen oder Mailaccounts aufzufinden. Dabei stellen sich viele zusätzlich die Frage, woher die persönlichen Daten bezogen wurden. In vielen Fällen wurde der Nutzung der Daten durch das Annehmen der AGBs zugestimmt, oder auch die Teilnahme an einem Gewinnspiel oder dem Akzeptieren von Cookies beim Besuch einer Webseite. Derlei generierte Daten werden häufig weiterverkauft.

Möglichkeiten mit Firmenadressen

Anders verhält es sich mit Unternehmensadressen. Diese sind für jeden zugänglich in öffentlichen Quellen auffindbar. Ein Adresshändler, der sich somit einzig und allein auf den Verkauf von Firmendaten spezialisiert hat, generiert keine personenbezogenen Daten von Privatpersonen, sondern lediglich ohnehin öffentliche Daten.

Meist kann zwischen vielen verschiedenen Branchen gewählt werden, dies ist besonders klug, wenn eine bestimmte Zielgruppe bereits festgelegt ist. Vertreiben Sie beispielsweise Werkzeug, kann es sinnvoll sein, Adressen von Handwerksbetrieben zu kaufen.

Adressen kaufen und die DSGVO

Doch auch der Kauf von Firmenadressen ist kein Freibrief für jede Werbeform. Um datenschutzkonform zu werben, müssen einige Restriktionen beachtet werden. Zum einen ist E-Mail- und Faxwerbung nur dann erlaubt, wenn eine Werbeeinwilligung des Adressaten vorliegt. Diese muss immer selbstständig erhoben werden und kann daher auch weder gekauft noch verkauft werden. Dahingegen ist die telefonische Werbung eine Grauzone, da hier zumindest eine mutmaßliche Einwilligung vorliegen muss. Das bedeutet, dass ein vertriebenes Produkt oder Dienstleistung von Relevanz für das kontaktierte Unternehmen sein muss. Da diese Formulierung einen großen Interpretationsspielraum lässt, sollte eine Interessensabwägung in schriftlicher Form erfolgen. In einer Interessenabwägung wird dargelegt, warum Ihr berechtigtes Interesse Marketing zu betreiben, das schützenswerte Interesse des Beworbenen übersteigt.

Die Vorteile des Werbebriefs

Der klassische Werbebrief hingegen ist auf datenschutzrechtlicher Ebene unverfänglich. Sie benötigen hierfür keine Werbeeinwilligung des Adressaten. Daher gewinnt das Print-Mailing zunehmend an Beliebtheit. Zwar ist ein Brief mit höheren kosten verbunden, jedoch sind einige klare Vorteile hervorzuheben. Neben vielfältigen gestalterischen Möglichkeiten verbleibt ein Werbebrief meist einige Wochen im Besitz des Adressaten und kann auch nach einiger Zeit noch Kaufimpulse auslösen. Eine E-Mail landet demgegenüber meist schnell im Spam-Ordner.

Welche Anbieter eignen sich?

Adressen kaufen sollten Sie ebenfalls nur bei einem seriösen Anbieter. Leider existieren auf dem Markt einige schwarze Schafe, die veraltetes Adressmaterial verkaufen. Daher sollten Sie darauf achten, dass eine Mitgliedschaft im Deutschen Dialogmarketing Verband besteht. Ebenso sind eine gute telefonische Erreichbarkeit, eine gute Aufklärung über die DSGVO und ein Firmensitz in Deutschland Indikatoren für einen seriösen Listbroker.

Fazit

Abschließend ist zu sagen, dass der Kauf von Firmenadressen eine gute Möglichkeit darstellt auf sich aufmerksam zu machen und neue Kunden zu gewinnen. Wird dabei die DSGVO beachtet und die Daten werden von einem vertrauenswürdigen Händler erstanden, steht einer Werbeaktion mit gekauften Adressen nichts mehr im Wege.

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