Beitrag aktualisiert am 26. April 2017
Jahrelang gab es Auseinandersetzungen und Verhandlungen zwischen der Online-Video-Plattform YouTube und der GEMA. Dabei ging es hauptsächlich um die angemessene Vergütung von Urhebern und Verlegern. Seit dem 01.November 2016 gibt es eine Einigung zwischen den Parteien. Was sich dadurch verändert hat und was Nutzer nun beachten müssen, klärt der folgende Text.
Die Gesellschaft für musikalisch Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, kurz GEMA, hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Nutzungsrechte, die aus dem Urheberrecht hervorgehen, in Deutschland zu verwalten. Dies geschieht für ca. 70.000 Mitglieder aus Komponisten, Musikverleger, Textschreiber sowie weitere zwei Millionen Rechteinhaber. Laut §22 BGB gilt die GEMA als wirtschaftlicher Verein und somit als gesetzliche Verwertungsgesellschaft für die ihm vertretenen Rechteinhaber. Durch das Urheberrecht werden wiederum die Schöpfer von Werken geschützt. Diese haben die Entscheidungsmacht über die Verwertung und Veröffentlichung ihrer Werke. Die GEMA setzt das Rechte des Urhebers durch. Somit sind das Urheberrecht und die GEMA stark miteinander verbunden.
Durch die GEMA soll beispielsweise der Urheber eines Musikwerkes, eine angemessene Vergütung für die Nutzung seiner Lieder erhalten. Aus diesem Grund fiel die GEMA in den letzten Jahren besonders häufig bei den Internetnutzern auf. So kam es nicht selten dazu, dass ein vom YouTube-Nutzer aufgerufenes Video als gesperrt angezeigt wurde und somit nicht zugänglich war. Nach sieben Jahren voller Diskussionen und Verhandlungen, konnte sich die GEMA am 01.11.2016 mit der weltweit reichweitenstärksten Online-Video-Plattform YouTube auf einen Lizenzvertrag einigen. Laut diesem Vertrag erhalten die Urheber eines Liedes oder eines Albums nun wieder eine Vergütung für die Nutzung ihrer urheberrechtlich geschützten Werke. Doch nicht nur die Mitglieder der GEMA sollen von dem neuen Lizenzvertrag profitieren. Auch die Öffentlichkeit zieht einen klaren Vorteil daraus. Somit entfallen die Sperrtafeln nun gänzlich, wodurch nun tausende Musikvideos für jeden YouTube-Nutzer frei verfügbar sind. Dadurch wird sowohl für GEMA Mitglieder als auch für YouTube-Nutzer eine sichere Grundlage geschaffen.
Das bedeutet jedoch nicht, dass jeder YouTube-Nutzer ab sofort jedes Musikwerk frei hochladen kann. Weiterhin müssen Nutzer, die einen Song hochladen möchten, die Nutzungsrechte an dem Werk haben. Wer ein Lied ohne Erlaubnis hochlädt, begeht eine Urheberrechtsverletzung und muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. In einem solchen Fall haben Künstler die Möglichkeit, sich direkt an YouTube zu wenden. Dort können diese zum einen die komplette Entfernung des Werkes fordern und zum anderen eine finanzielle Beteiligung an den Werbeeinnahmen, die durch das Werk aufkommen, verlangen. Dadurch wird sozusagen nachträglich eine Genehmigung für die Nutzung erteilt. Das setzt allerdings voraus, dass der Urheber seine Nutzungsrechte überhaupt abgeben möchte. Ist dies nicht der Fall, kann der Urheber des Werkes eine Abmahnung an den Nutzer verfassen sowie die komplette Sperrung des Kanals verlangen. Daher sollte trotz der Änderungen, weiterhin auf die geltenden Richtlinien bezüglich des Urheberrechts geachtet werden.
Enthält ein Video urheberrechtlich geschütztes Material, erscheint die Meldung: „Enthält urheberrechtlich geschützte Inhalte“. Wird dies vom Rechteinhaber akzeptiert, taucht in der Übersicht des Videos folgende Information auf, „Vom Urheberrechtsinhaber monetarisiert; Wenn du mit diesen Bedingungen einverstanden bist, musst du nichts weiter unternehmen.“, eine eigene Monetisierung (eigene Werbeeinnahmen) ist somit nicht möglich, was in dem Fall auch absolut fair ist.
Weitere Informationen zum Thema „Gema“ finden Sie hier. Zudem bietet das kostenlose Ratgeberportal www.abmahnung.org viele weitere Ratgeber und Informationen zu verschiedenen Themen, wie Abmahnung im Arbeitsrecht, Abmahnung im Internetrecht oder Abmahnung im Mietrecht.
Schlussinfo: Über den Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V.
Der BvdR. E.V. ist der Zusammenschluss von Rechtsjournalisten und Rechtsanwälten aus ganz Deutschland, die Rechtsbeiträge zu verschiedensten Themen auf den Portalen arbeitsvertrag.org, scheidung.org, abmahnung.org und rechtsanwaltfachangestellte.org veröffentlichen.
Der Verband wurde im August 2015 von dem Rechtsanwalt Mathis Ruff in Berlin ins Leben gerufen. Übergeordnetes Ziel ist es, umfassende Informationsportale zu schaffen, auf denen sich interessierte Bürgerinnen und Bürger über sämtliche relevanten Rechtsbereiche in Deutschland informieren können. Zudem wird ein deutschlandweites Anwaltsverzeichnis aufgebaut und gepflegt. Der Verband sieht sich an dieser Stelle ausschließlich als Informationsplattform und bietet daher keine Rechtsberatung an.
Wer schreibt hier: Torsten Seidel
Gambio Shop-Einrichtung und Pflege
Mehr über den Autor...
Es ist immer äußerst uncoll wenn bei youtube der hinweis kommt, dass eys von der gema gesperrt wurde
Was meinen Sie?