Beitrag aktualisiert am 29. Mai 2019
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Am 25. Mai 2018 ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Europa in Kraft getreten.
Bereits vor dieser Zeit galt Deutschland in Bezug auf den Datenschutz als das bestorganisierte Land. Mit der Einführung der DSGVO sollten primär andere EU-Staaten an den deutschen Datenschutz-Standard angeglichen werden.
Der Datenschutz
In der DSGVO ist geregelt, wie mit personenbezogenen Daten umgegangen werden muss. Im Vordergrund stehen dabei Diskretion und die Vermeidung der Speicherung zu vieler und unnötiger Daten. Zudem wurden Kunden von Unternehmen mehr Mitspracherechte in Bezug auf die Verwendung ihrer personenbezogenen Daten eingeräumt.
Um einen sorgfältigen Datenschutz in einem Unternehmen zu gewährleisten, entscheiden sich viele Firmen dafür, einen externen Datenschutzbeauftragten einzustellen.
Die Vorteile, die dies mit sich bringt, werden im Folgenden genauer erläutert.
Die Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten
Ein externer Datenschutzbeauftragter ist bestens mit allen aktuellen Regelungen zum Datenschutz vertraut und weiß sensibel und diskret mit dem Thema umzugehen. Bei internen Datenschutzbeauftragten ist es häufig ein Problem, dass sich diese durch die nebenberufliche Ausführung im Gegensatz zu externen Datenschutzbeauftragten nur hin und wieder mit der Thematik Datenschutz befassen und sich somit immer wieder neu mit den Inhalten vertraut machen müssen.
In der Regel konnte ein externer Datenschutzbeauftragter in anderen Firmen bereits viele Erfahrungen zur Thematik Datenschutz sammeln und kann daher in der Praxis auf einen großen Erfahrungsschatz zurückgreifen. Dies ermöglicht ein besonders effizientes und zielorientiertes Arbeiten.
Externe Datenschutzbeauftragte werden in der Regel für einen längeren Zeitraum in einem Unternehmen beschäftigt. Genau wie interne Datenschutzbeauftragte, können die externen Mitarbeiter Vertrauen zum Stammpersonal aufbauen und individuell auf Personal und betriebsspezifische Angelegenheiten eingehen. Es ist also keinesfalls so, dass der externe Datenschutzbeauftragte betriebsfremd bleibt und von den Mitarbeitern als „Störfaktor“ betrachtet wird.
Zwar kostet die Beauftragung eines externen Datenschutzbeauftragten, es entsteht jedoch kein finanzieller Mehraufwand. Würde ein interner Mitarbeiter mit der Umsetzung der DSGVO beauftragt werden, so könnte dieser seinen eigentlichen Aufgaben nicht mehr nachgehen. Folglich wäre ohnehin eine Stelle neu zu besetzen.
Hinzu kommt, dass Unternehmen für einen externen Datenschutzbeauftragten keinerlei Ausbildungskosten zahlen müssen. Vorteilhaft ist auch, dass für den externen Mitarbeiter keine Fortbildungs- und Freistellungskosten vom Unternehmen gezahlt werden müssen.
Ein externer Datenschutzbeauftragter ist zudem branchenübergreifend ausgebildet und daher besonders flexibel einsetzbar. Der externe Mitarbeiter kennt und erfüllt alle gesetzlichen Vorgaben in Unternehmen und Einrichtungen in Bezug auf den Datenschutz.
Auch ist ein externer Datenschutzbeauftragter Experte in Bezug auf spezielle Anforderungen im Gesundheitswesen. So weiß dieser beispielsweise genau, wie mit sensiblen Patientendaten umgegangen werden muss.
Weitere hilfreiche Informationen zum Thema externer Datenschutzbeauftragter gibt es auf der Website von Datenschutz Frankfurt.
Wer schreibt hier: Torsten Seidel
Gambio Shop-Einrichtung und Pflege
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