Warensicherung für das Online-GewerbeLesezeit ~ 4 Min.

Beitrag aktualisiert am 16. Oktober 2017Welcher Online-Händler kennt es nicht: Ein Kunde bestellt Kleidungsstücke, Tage später treffen diese wieder ein. Hat der Kunde diese vielleicht nur kurz getragen und macht dann von seinem Widerruf Gebrauch? In diesem Beitrag möchte ich eine Möglichkeit vorstellen, die diesen Missbrauch vorbeugt.

Widerruf und Waren-Diebstahl im Bekleidungssektor vorbeugen

Als Händler für Kleidung hat man es nicht einfach. Immer wieder kaufen Kunden Kleidungsstücke und bringen diese Tage später zurück. Im Stationären Handel muss der Händler diese Ware gar nicht zurück nehmen, auch nicht mit Kassenzettel. Denn das Widerrufsrecht gilt nur im Online-Handel, da man da die Waren nicht direkt sehen und anfassen kann. Freilich bietet jedes Geschäft den Umtausch oder die Rücknahme gegen Kassen-Bon an, schon aus Marketing-Gründen. Wer will schon Kunden verlieren oder riskieren, dass Interessenten nicht zu Kunden werden? Ich denke, dass kann sich heute niemand mehr leisten!


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Beinahe jeder Laden sichert seine Kleidungsstücke mit einer Sicherung die nur an der Kasse sicher entfernt werden kann. Eine clevere Magnet-Technik macht es möglich, sonst wird Farbe versprüht und das Kleidungsstück kann in die Tonne und der Dieb kenntlich gemacht. Neben dieser recht auffälligen Meldung besteht auch die Möglichkeit eines stillen Alarms. Dies ist aber eher für größere Geschäfte von Bedeutung, da hier ein Kaufhaus-Detektiv „still“ informiert wird, und der Täter so spätestens am Ausgang gestellt werden kann. Nach Angaben des Einzelhandels entstand beispielsweise 2015 ein Schaden von 2,1 Milliarden Euro. Durch Warensicherung kann der Schaden reduziert werden, die Zahl wär sonst deutlich höher.

Sicherung im Online-Handel

Doch wie schaut es im Online-Handel aus? Laut einer Statistik¹ des Händerbund e.V., wurden im Jahr 2016 45% der Damen- und Herrenbekleidung zurück geschickt, die jedoch beschädigt ist. Knapp der Hälfte der Waren kann so also nicht mehr verkauft werden oder max. als B-Ware! Die Statistik spricht eine klare Sprache. Retouren sind ein ernstes Problem. Wenn es berechtigt ist, kann man nichts sagen. Auch ich habe schon Kleidung zurück geschickt, wenn diese nicht passt oder im realen Leben nicht gefällt. Dafür ist das Widerrufsrecht da.

Aber es gibt natürlich auch Leute, die bestellen Ihre schicke Kleidung, um diese dann bei einer Veranstaltung oder Feierlichkeit zu tragen und senden diese danach einfach zurück. Vielleicht sogar mit Flecken oder Beschädigungen. Das ist natürlich ganz und gar nicht der Sinn des Widerrufsrechts. Jährlich macht der Online-Handel so Millarden an Verlust. Ethisch ist es meiner Meinung ein No-Go…

Doch was kann man dagegen tun? Warensicherung auch für den Online Shop bietet zum Beispiel der Anbieter WG Global, der auch generell für jeden Zweck der Warensicherung und Videoüberwachung Produkte anbietet. Das sogenannte „SealTag“ bietet eine sehr effiziente aber doch einfache Möglichkeit der Warensicherung. Es sieht auf dem ersten Blick ähnlich der Sicherung im stationären Handel aus. Eine Art Siegel am Kleidungsstück. Die Entfernung ist hier jedoch im Gegensatz zum stationären Handel Kinderleicht. Das Teil lässt sich ganz einfach öffnen und so von der Ware entfernen. Die Versiegelung funktioniert hier auch umgedreht, wenn das Siegel entfernt ist, wird die Ware vom Online-Händler nicht zurück genommen. 

So lässt sich folgendes Szenario verhindern: Eine Frau kauft ein teures Abendkleid für einer Veranstaltung. Im Hinterkopf denkt sie, „nach der Veranstaltung schicke ich es einfach zurück!“. Aber sie hat die Rechnung ohne dem Händler gemacht, der das Kleid mit einem Siegel – im Idealfall auch noch mit seinem Logo und einem kleinen Hinweis-Text verfasst hat. Nun schaut es natürlich nicht toll aus, wenn sie so auf die Veranstaltung geht. Es gibt nun zwei Möglichkeiten. Entweder sie schickt die Waren gleich wieder zurück, weil sie ohnehin nicht vor hatte, die Ware zu kaufen. Oder sie entwertet den Siegel und muss es kaufen. Der Anprobe steht das Siegel nicht im Wege, es gibt also keinen Grund mehr, dass Widerrufsrecht in Anspruch zu nehmen.

Eine clevere Möglichkeit, wie ich finde. Ggf. sollte man einen Hinweis in den Rechtstexten ergänzen, vor allem im Widerrufsrecht. Aber auch ohne sollte es keinen Konflikt mit dem Gesetz geben, da einer Anprobe nichts im Wege steht. Für nichts anderes ist das Widerrufsrecht vom Gesetzgeber gedacht.

 

¹ https://www.haendlerbund.de/de/downloads/studie-retouren-2016.pdf

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