Datenschutz-Bestimmungen für Online-ShopsLesezeit ~ 2 Min.

Beitrag aktualisiert am 18. Mai 2018

In keinen Land sind die Datenschutz-Bestimmungen so „extrem“ wie in Deutschland. Alle paar Monate gibt es Neuerungen und die Datenschützer suchen ständig nach Lücken im System. Schnell kann eine Abmahnung kommen. Wie man das Risiko mindert, erfahrt Ihr in diesen Beitrag.


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Datenschutz gegen Facebook Button und Google Analytics

Manchmal macht das Geld verdienen im Internet keinen Spass mehr. Ständig gibt es Neuerungen im Online-Recht und neue Regelungen im Bezug auf den Datenschutz.

Facebook „Like it“ Button und die Datenschützer

Natürlich ist Datenschutz wichtig, ab wird es nicht ab und zu übertrieben? Aktuell haben Datenschützer den Facebook „Like it“ Button im Visier. Durch das „mit anderen Teilen“ werden Daten vom Online-Shop oder dem Blog an Facebook übermittelt. Facebook selbst hat sich dazu – was übertragen und gespeichert wird – noch nicht geäußert. Aber die ersten Abmahnungen wurden bereits verschickt, wenn der Seitenbetreiber im der Datenschutzerklärung nicht auf diesen Button hinweist. Es ist also höchste Zeit, diesen Punkt im Impressum und/oder in den Datenschutzerklärungen einzufügen. Eine Vorlage gibt es kostenlos bei eRecht24.de.

Google Analytics und der Datenschutz

Das Statistik-Tool von Google ist schon seit längeren auf der Abmahn-Liste. Google Analytics speichert Daten von den Besuchern mit der IP-Adresse. Datenschützer sehen darin eine Gefahr der Privatsphäre. Analytics ist zwar trotzdem erlauft, aber die Besucher müssen in den Datenschutz-Informationen und im Impressum auf die Nutzung der Statistik hingewiesen werden. Das betrifft alle Statistik-Tools, die IP-Adressen speichern! Ist die Klausel nicht vorhanden, kann Abgemahnt werden.

Werbung über Google AdSense – auch Abmahnfähig

Facebook Like it & Google Analytics - Datenschutz / Online-ShopAuch wer einfach nur Werbung in seinen Shop oder im Blog einbindet, kann abgemahnt werden. Werbung muss immer gut leserlich gekennzeichnet und vom eigentlichen Content abgehoben sein.

Zum anderen speichert Google von den Besuchern die darauf klicken die IP-Adresse und andere Daten für die Statistiken. Wer auf der richtigen Seite sein will, muss die Verwendung – auch wenn man das sieht – im Datenschutz und in dem Impressum angeben. Aktuell gibt es aber noch kein Urteil, was das Einsetzen der Anzeige verbietet. Auch hier gibt es einen kostenlosen Service von eRecht24.de.

Mein Fazit

Ich habe meine Webseiten auf den neuen Standard angepasst. Sicher werden in der nächsten Zukunft neue Verordnungen und Urteile kommen. Dann heißt es – schnell reagieren bevor eine Abmahnung kommt. Mehr dazu auch beim Händlerbund e.V.*.

Bild: Axel Hoffmann  / pixelio.de

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