Die 1-Euro-GmbH als Alternative zum EinzelunternehmenLesezeit ~ 4 Min.

Beitrag aktualisiert am 3. Mai 2016

Die 1-Euro-GmbH als Alternative zum EinzelunternehmenSeit einiger Zeit gibt es nun schon die „1-Euro-GmbH“, (auch als Mini-GmbH bezeichnet) bzw. wie sie richtig heißt, die „Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt“. Ich gehe heute mal auf die Vor- und Nachteile ein, und auf die Pflichten einer 1-Euro-GmbH.


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Gründen für 1,- Euro – die 1-Euro-GmbH

Wer sich selbständig macht, muss für sein Unternehmen zuerst die richtige Rechtsform finden. Das ist entscheidend für Rechte und Pflichten und auch bei steuerlichen Fragen. Der grundlegende Unterschied der einzelnen Rechtsformen besteht bei Mindestkapital, Haftung des Privat-Vermögen und ob es eine sogenannte Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft ist:

  • Personengesellschaften: Kein Mindestkapital nötig, es wird mit den ganzen Privat-Vermögen gehaftet.
  • Kapitalgesellschaft: Ein bestimmtes Mindestkapital ist Voraussetzung, auf dessen Höhe die maximale Haftung liegt. Bei einer GmbH sind das 25.000 EUR; Aktiengesellschaft (AG) = 50.000 EUR.

In der Regel haben Kapitalgesellschaften den Vorteil, dass sie seriöser wirken. Aber wer hat schon 25.000 EUR für eine GmbH? Aus diesen Grund hat der Gesetzgeber bereits Ende 2008 die haftungsbeschänkte Unternehmensgesellschaft (UG, 1-Euro-GmbH) ins Leben gerufen. Die Mindesteinlage ist da tatsächlich nur 1,- Euro. Online-Händler können somit mit geringen Kapital eine Kapitalgesellschaft gründen und profitieren von den „besseren Stellenwert“ einer UG.

Welche Rechtsformen gibt es in Deutschland

Folgende Übersicht zeigt die Unterschiede der einzelnen Rechtsformen:

  • Einzelunternehmen: Mit 70% Anteil ist das Einzelunternehmen die häufigste Rechtsform. Es gibt keine nennenswerten Pflichten und es wird kein Kapital benötigt. Allerdings haftet der Einzelunternehmer mit sein ganzen Privat-Vermögen.
  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts, kurz GbR: Mehr als nur ein Gesellschafter. Für Kleingewerbe, Freiberufler. Haftung aller Gesellschafter mit den Privat-Vermögen (gleiche Anteile).
  • Partnergesellschaft (PartG): Mehr als nur ein Gesellschafter. Für Kleingewerbe, Freiberufler. Haftung aller Gesellschafter mit den Privat-Vermögen.
  • Offene Handelsgesellschaft (OHG): Mehr als nur ein Gesellschafter eines kaufmännischen Gewerbe. Haftung aller Gesellschafter mit den Privat-Vermögen.
  • Kommanditgesellschaft (KG)
  • Gesellschaft mit begrenzter Haftung (GmbH): Stammeinlage/ Max. Haftung: 25.000 EUR. (50% kann als Sachwert vorhanden sein) Es ist ein Gesellschaftsvertrag notwendig, der Notariell beglaubigt sein muss. Ein Handelsregistereintrag ist nötig.
  • GmbH & Co.KG: Die KG hat kein Mitspracherecht und ist nur finanziell beteiligt. Der Komplementär (Co.) führt das Geschäft und haftet persönlich dafür.
  • Aktiengesellschaft (AG): Stammeinlage/ Max. Haftung: 50.000 EUR. Es ist ein Gesellschaftsvertrag notwendig, der Notariell beglaubigt sein muss. Ein Handelsregistereintrag ist nötig.
  • Unternehmergesellschaft haftungsbeschränk (UG): Stammeinlage/ Max. Haftung: min. 1,- EUR. Es ist ein Gesellschaftsvertrag notwendig, der Notariell beglaubigt sein muss. Ein Handelsregistereintrag ist nötig. Sie muss Rücklagen bilden und nach einer entsprechenden Zeit in einer GmbH umgewandelt werden.

Was ist die 1-Euro-GmbH (UG, haftungsbeschränkt) genau

Die Unternehmergesellschaft, haftungsbeschränkt ist im eigentlichen Sinne keine eigene Rechtsform. Die Rechte und Pflichten entspricht der GmbH. Jedoch sollte die Barriere zu einer haftungsbeschränkten Gesellschaft eingeführt werden, da nur wenige Gründer das Startkapital von 25.000 EUR aufbringen können. Bis Ende 2008 war die englische Limited beliebt, die ebenfalls kein großes Startkapital forderte. Aktuell wird laut der IHK jeden 7. Gründer-Anfrage eine UG, insgesamt 230.000 Anfragen.

Ein weiterer Vorteil: Für die Gründung einer UG kann ein Mustervertrag verwendet werden, dessen Beurkundung geringere Kostet aufweist. Der Mustervertrag kann hier eingesehen werden: http://www.buzer.de/gesetz/6180/a156900.htm

In Zahlen für 2011

  • Anmeldedauer: 4 bis 5 Tage
  • Erfolgschancen: 73,1% führen ihr Geschäft weiter.
  • 82,1% männlich; 17,9% weiblich
  • 86,8% Haupterwerb; 13,2% Nebenerwerb

Nachteile

Eine UG haftet mit einer geringen Kapitaleinlage, also ab 1,- EUR. Das hat Vorteile bei der Gründung, Nachteile jedoch vor Banken und Lieferanten. Bei der Vergabe von Krediten werden Banken zurückhaltender sein. Und auch Lieferanten werden Bestellungen nicht gegen offener Rechnung verwenden wollen. Das Risiko ist für beiden zu groß. Im schlimmsten Fall gehen sie leer aus. Deshalb verlangen Banken oft private Bürgschaften.

Kosten einer UG

  1. Kosten ab ca. 90,- EUR für den Gesellschafter-Vertrag
  2. 168,- EUR für das Protokoll
  3. Beglaubigung der Anmeldung für den Handelsregister = 42,- EUR
  4. Anmeldung Handelsregister = 100,- EUR

Weitere Informationen über Rechte und Pflichten

Die aktuelle Ausgebe den INTERNETHANDEL (Ausgabe 101, ) beschäftigt sich mit diesen Thema auf über 23 Seiten. Es werden alle Rechtsformen und dessen Unterschiede erläutert. Vor allem der Unterschied zwischen der 1-Euro-GmbH und der „normalen“ GmbH. Alle Pflichten sowie alle nötige Schritte zur eigenen UG (haftungsbeschränkt) werden aufgezeigt.

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Mein Fazit

Auch die aktuelle Ausgabe des INTERNETHANDEL ist wieder gelungen. Sehr informativ und gut umsetzbare Tipps runden das ganze ab. Für alle die mit den Gedanken spielen, eine Unternehrergesellschaft (haftungsbeschränkt) zu Gründen, empfehle ich diese Ausgabe. Man bedenkt gar nicht, welche Verpflichtungen dahinter stehen. Eine kostenlose Leseprobe gibt es hier: internethandel.de/leseprobe-Mini-GmbH-Unternehmergesellschaft

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