Verpackungsverordnung und Duales System – Pflicht für Online-HändlerLesezeit ~ 3 Min.

Beitrag aktualisiert am 11. Juli 2024

Verpackungsverordnung und Duales System - Pflicht für Online-HändlerHeute geht es um einen Thema, über den man sich nicht so viele Gedanken macht. Die Rede ist von der Verpackungsordnung in Deutschland. Jeder Vertreiber ist bereits seit 1991 dazu verpflichtet, Verpackungen zurück zu nehmen, bzw. zu verwerten. Es gibt nun einige Dienstleister, die sich diesen „Problem“ angenommen haben. In diesen Artikel geht es nun um Pappe und Rücknahmesysteme.


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Rücknahme der Verkaufsverpackung – Wer ist dazu verpflichtet

Hersteller und Versender wie Online-Händler sind seit einigen Jahren zur Rücknahme von Verpackungen verpflichtet. Das heißt, Verkaufsverpackungen, die in Deutschland an private Endkunden vertrieben werden, müssen zurück genommen werden. 2009 gab es zudem eine Änderung im Gesetz: Die Beteiligung an min. einen Rücknahmesystem ist zur Pflicht geworden. Darunter fallen Verkaufsverpackungen, die an private Haushalte gesendet werden. Andernfalls dürfen solche Verkaufsverpackungen nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Verpflichtet dazu sind alle „Erstabfüller“ bzw. „Erstinverkehrbringer“, wie es im Gesätz heißt. Also Hersteller und Händler. Diese Rücknahmesysteme sind unter dem Namen „Duales System“ in Deutschland bekannt. Ein paar Duale Systeme werde ich im folgenden vorstellen.

100% Duales System – ein kleiner Vergleich der Rücknehmesysteme

Um seine Pflicht laut Verpackungsverordnung (VerpackV, Abs. 5) zu erfüllen, habe ich drei große Anbieter vergleichen.

Verpackungen sind: Papier, Pappe, Karton, Getränkekartons, Weißblech, Weißblech, Aluminium, Kunststoff, Glas, Naturmaterialie.

  • www.vfw-revlog.com – Registrierte Mitglieder erhalten drei Preismodelle: Frühmelderpreis und Spätmelderpreis. Die Bezeichnungen sind selbsterklärend. Bei Pappe (…) ergibt sich folgendes Angebot: 0,11 €/kg Frühmelder |  0,15 €/kg Spätmelder. Also bei 50 kg Jahresmenge sind das 5,50 EUR (7,50EUR Spätmelder). Mehr Angebote und Preise bitte beim Anbieter nachschlagen.
  • www.landbelleasy-shop.de – Es gibt eine Mindestvergütung für die ersten 24 Monate. Der Preis ist insgesamt 150,- EUR. Darin sind folgende Leistungenenthalten: pauschale Kosten wie beispielsweise für das Online-Portal, die Meldung, die Aufschaltung und die administrative Abwicklung einschließlich der Mengenbestätigung. Das Weiteren ist auch die Zahlung der Erfüllung der Beteiligungspflichten der Verpackungsverordnung zu einem Gegenwert von 25 € pro Jahr enthalten. Das entspricht ca. 150kg Pappe. Als Mittglied erhält man auch einen Nachweis zur korrekten Erfüllung der Pflichten.
  • www.baehr-verpackung.de – Bähr Verpackungen ist einer der bekanntesten Anbieter. Ab 20,- EUR Jahres-Gebühr kann man dort eine Lizenz erwerben. Man wird bei Bähr gesetzeskonfom in der zentralen Datenbank geführt. Auf Wunsch gibt es ein Logo mit Gültigkeitsprüfung, welches im Online-Shop eingebunden werden kann. Des Weiteren gibt es einen Zugang zum Entsorgungsportal, wo online die Mengen anpasst werden können. Natürlich kann man dort auch alle Arten von Verpackungen erwerben. Rechenbeispiel: bis 121kg Pappe fallen 20,- EUR Mengenentgelt + Grundgebühr 35,- EUR + UST 10,45 = 65,45 EUR Brutto an. Ab 122kg werden pro weiteres Kilo 13 bis 17 Cent berechnet.

UPDATE, 21.01.2019

  • www.lizenzero.de – Angesichts des am 1. Januar 2019 in Kraft getretenen Verpackungsgesetzes hat die INTERSEROH Dienstleistungs GmbH, den Onlineshop für Verpackungslizenzierung „Lizenzero“ entwickelt, in dem ausführliche Informationen zur Verpackungsverordnung und zum Verpackungsgesetz bereitgestellt werden. Lizenzero ermöglicht seinen Kunden mittels einer Berechnungshilfe die unkomplizierte Kalkulation der individuellen Verpackungsmengen und Lizenzierungskosten in wenigen Klicks. Des Weiteren erhalten lizenzierte Partner ein Onlinesiegel über die Teilnahme am Dualen System Interseroh, das Sie in Ihren Webshop einbinden können. Häufig gestellte Fragen werden in unserem FAQ-Bereich unter https://www.lizenzero.de/faq/ beantwortet.

Mein Fazit

Der Vergleich zeigt deutliche Unterschiede der Anbieter. Gewinner wäre in diesen Vergleich „Vfw-Revlog.com“ gefolgt von Bähr-Verpackungen. Um die gesetzlichen Richtlinien der Verpackungsverordnung zu erfüllen, sollte man sich auf jeden Fall einer dieser Anbietet anschließen. Kleiner Hinweis am Rande; als reiner Dropshipping-Händler kommt man mit der Verpackung nicht in Kontakt. Dann muss man sich natürlich auch nicht anmelden.

Weiterführende Information: www.internetrecht-rostock.de/neue-verpackungsverordnung-versandhandel.htm

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6 Gedanken zu „Verpackungsverordnung und Duales System – Pflicht für Online-Händler“

  1. Sehr geehrte Damen und Herren,

    Ich bin bei einem Dualen System angestellt und kann daher Informationen aus erster Hand geben. Baehr Verpackung ist kein Duales System, sondern lediglich ein Anbieter von Verpackungen, die man bei Bedarf lizenziert kaufen kann. Landbell und Vfw sind Duale Systeme, jeweils mit einem Marktanteil von etwa 6% – also recht klein. Bekannt sind diese Systeme jedoch für intransparente Vertragsgestaltung: Sie melden 100% der Verpackungen an, kriegen jedoch am Ende des Jahres einen Verwertungsnachweis für eine geringere Menge. Für Sie hat das zu Beginn einen Preisvorteil. Leider geht dieser verloren, sobald Sie von der Umweltbehörde zur Nachlizenzierung, d.h. zur Nachzahlung aufgefordert werden. Als Strafe können Sie zudem mit einer Geldstrafe bis 50.000€ oder mit einem Verkaufsverbot rechnen. Sie ruinieren dadurch Ihren Ruf und schaffen sich unnötige Probleme ins Haus. Meine Empfehlung ist es auf Nummer sicher zu gehen und bei einem BDE-zertifizierten Unternehmen zu lizenzieren: DSD, INTERSEROH, Veolia, Eko-Punkt oder Zentek. Diese Unternehmen verfügen über 70% Marktanteil und sind vertrauenswürdig. INTERSEROH ist zudem preferred partner des bvh.
    Viel Erfolg für Sie!
    MfG, der Verpackungs-Experte

    Antworten
    • Hallo, vielen Dank für die Infos. Ich bin eben doch eher der Shop-Experte und wurde auf diesen Thema durch einer Kundin aufmerksam gemacht. Vielleicht können Sie mir bei einer Neuauflage behilflich sein? (schreibe Ihnen dazu noch eine eMail)

      Viele Grüße
      Torsten Seidel

      Antworten
    • … ich finde es schade, dass ich keine Antwort auf meiner eMail erhalten habe. Wenn Sie sich als Experte outen, könnten Sie mir auch bei einer Neuauflage Tipps geben. Schade…

      Antworten
    • Hallo Verpackungs-Experte!

      Vielen Dank für die Infos!

      Ist es denn nicht so, dass die Online-Händler die unter die 50.000 kg Pappe / Papier pro Jahr kommen, von dieser Verordnung befreit sind?
      Ein Internet-Artikel hat dies so formuliert?
      Ist dies korrekt? Und wenn ja, wo muss ich mich hierzu befreien lassen?
      Danke
      Grüße

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  2. Schon ab dem ersten Kilo muss man für die Entsorgung sorgen und sich einem dualen System anschließen.

    Ab einem Bereich von etwa 50 t, unterschiedlich je nach Pappe, Glas, Plastik oder anderes muss man jedoch noch einen Wirtschaftsprüfer bezahlen, der die Korrektheit der Abrechnung bestätigt.

    Viele Grüße
    Lino Coscia

    Antworten
  3. Was der selbsternannte „Verpackungs-Experte“ hier erzählt, erscheint mir ziemlicher Humbug zu sein, so ist Bähr zwar ein Verpackungshändler, bietet den Entsorgungsvertrag aber – völlig unabhängig von den verkauften Verpackungen – in Zusammenarbeit mit Zentek (die wiederum vom „Verpackungs-Experten“ ausdrücklich empfohlen werden) an, und das seit mehreren Jahren, sollte da irgendetwas nicht in Ordnung sein, wäre Zentek gegen die Verwendung von Namen und Logo sicher schon längst vorgegangen.

    Es gibt 9 zugelassene Firmen, Landbell, die zweitälteste gehört lt. Wikipedia zu den 3 größten mit ca. 10 % Marktanteil. Aber auch ein behaupteter Marktanteil von 6 % ist bei 9 Markteilnehmern sicher nicht als „recht klein“ zu bewerten.

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