Harte Zeiten für Existenzgründer – Neue Gesetze machen das Gründen schwererLesezeit ~ 2 Min.

Beitrag aktualisiert am 24. August 2016

Ab voraussichtlich nächsten Monat haben es Existenzgründer aus ALG I heraus schwerer sich eine selbständige Zukunft aufzubauen. Der Staat will sparen und fängt natürlich da an. Warum das so ist und was sich genau ändert, möchte ich heute beschreiben.


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Existenzgründern drohen beim Gründungszuschuss große Einschnitte

Demnächst treten neue Änderungen in Kraft. Wahrscheinlich schon im November 2011. Der Gründungszuschuss soll drastisch Eingespart werden.

Die Bundesregierung will bereits 2012 eine Milliarde Euro einsparen. Bisher haben Existenzgründer einen Gründungszuschuss von bis zu 25.000 EUR erhalten. Künftig liegt die Obergrenze bei 18.000 EUR, also eine Einsparung um 7.000 EUR. Es kann aber auch sein, dass gar kein Geld gezahlt wird. Das ganze wird nämlich zu einer „Kann-Leistung“. Bisher gab es einen Rechtsanspruch darauf. Experten befürchten auch, dass künftig viele Anträge abgelehnt werden, weil die Fördermittel für das Jahr aufgebraucht sind.

Die Fünf-Monats-Hürde und die Höhe der Zahlungen

Gefördert werden arbeitslose Existenzgründer künftig nur noch, wenn sie bei beginn der geplanten Selbständigkeit noch einen Restanspruch von 150 Tage Arbeitslosengeld 1 haben. Bislang waren es 90 Tage. Da viele ohnehin nur einen Anspruch auf 180 Tage haben, werden künftig wohl viele Gründer schneller als bisher Gründen.

Falls der Zuschuss gewährt wird, sollen die Agenturen demnächst nur noch sechs Monate (statt Neun Monate) lang das zahlen, was sie andernfalls als ALG1 überweisen müssten. Das macht bei einen Gründer, der den Höchstbetrag von derzeit etwa 2260 EUR erhölt, ein Minus von rund 7.000 EUR.

Nicht geändert hat sich die Monatliche Absicherung von 300 EUR. Dieser Betrag wird für bis zu 15 Monate zusätzlich gezahlt.

Tragfähigkeit bestätigen lassen und freiwillige Absicherung

Das hat sich ebenfalls nicht geändert: Die Tragfähigkeit muss von einer fachkundigen Stelle bestätigt werden. Das ist die IHK, HWK, Steuerberater oder Fachverbände sowie Kreditinstitute.

Wer nicht ohne Arbeitslosen-Schutz Gründen will, hat die Möglichkeit sich gegen Arbeitslosigkeit abzusichern. Für einen Monatsbeitrag von 38,33 EUR (West), bzw. 33,60 EUR (Ost), ist man je die Hälfte die man gezahlt hat versichert. Also nach 12 Monaten – 6 Monate.

Warum macht der Staat das

Die Bundesregierung sieht dort ein großes Einsparpotential. Gut 50% aller Gründer scheitern in den ersten Jahren und sind wieder Arbeitslos.

Mein Fazit

Wer schon lange eine Selbständige Existenz plant, sollte noch in diesem Monat gründen und den Zuschuss beantragen. Der Zuschuss ist für ALG I – Empfänger, nicht für ALG II.

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1 Gedanke zu „Harte Zeiten für Existenzgründer – Neue Gesetze machen das Gründen schwerer“

  1. 2 interessante Punkte zu freiwilligen Arbeitslosenversicherung:

    1.
    Wer seit 1. Januar 2011 als neues Mitglied in die freiwillige Arbeitslosenversicherung einbezahlt, kann nach fünf Jahren und dann jeweils mit einer dreimonatigen Frist das Versicherungsverhältnis kündigen.

    2.
    Presse Info 047 vom 22.12.2010 der Arbeitsagentur lesen – dort steht das der Beitrag für Existenzgründer nach einem Jahr in voller Höhe von derzeit 76,65 € zu zahlen ist.

    76,65 ist schon ein Beitrag den Existenzgründer mit einkalkulieren sollten, wenn die Risikoabsicherung in Form der freiwilligen Arbeitslosenversicherung genutzt wird.

    Gruss
    Klaus Schaumberger

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