SEO: Verstößt Ihre Seite gegen die Google-Richtlinien?Lesezeit ~ 3 Min.

Beitrag aktualisiert am 14. Oktober 2020

Das Thema Suchmaschinenoptimierung ist für Online-Shops ein ganz wichtiges, denn dieser Marketingkanal bietet die Möglichkeit, Kunden genau dann zu erreichen, wenn diese anhand der eingegebenen Keywords ein Interesse an den eigenen Waren oder Dienstleistungen offenbaren. Im Gegensatz zu den bezahlten Anzeigen – bei Google unter „AdWords“ bekannt – muss innerhalb der sogenannten „organischen Suche“ nichts für den Klick gezahlt werden. Im heutigen Beitrag möchte ich auf dieses große Thema genauer eingehen, bei den mir der Geschäftsführer von „Trust Agents Internet GmbH“, Stephan Czysch hilfreiche Denkanstöße gegeben hat.


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Kurz und knapp: So werden die Google-Ergebnisse berechnet

Die Ergebnisse innerhalb organischen Suche sortiert Google nach dem eigenen Algorithmus, der neben Onpage-Signalen, also allem, was Sie auf einer Seite Ihres Shops schreiben, auch Offpage-Signale einbezieht. Unter Offpage sind dabei Hinweise zu verstehen, die von außerhalb der eigenen Webseite kommen. In der Regel sind dies Links, also eingehende Verweise. Die Logik, die hier zum Einsatz kommt lässt sich vereinfacht so beschreiben „Wenn andere Leute eine Seite empfehlen, dann sind die auf dieser Seite verfügbaren Informationen wahrscheinlich relevant. Sofern 5 Leute Seite A empfehlen, allerdings nur 2 Seite B, dann scheint Seite A die passendere Quelle zu sein“. Letztendlich spielen hier noch viele weitere Faktoren mit rein.

Aufbau von unnatürliche Links ist eine große Gefahrenquelle

Nicht wenige Webmaster kommen deshalb auf die Idee, gezielt Verweise für den eigenen Shop zu akquirieren. Bei einschlägigen Portalen, mitunter auch eBay, besteht die Möglichkeit, kleine und größere Mengen an Verlinkungen zu kaufen. Selbstverständlich ist diese Art der Gewinnung von externen Signalen nicht das, was Google möchte. In den Google Webmaster Richtlinien und im Google-Blog beschreibt dies der Suchmaschinenbetreiber auch.

Als Mittel gegen den manipulativen Aufbau von Backlinks hat Google einige Algorithmen entwickelt, deren Ziel es ist, Manipulationen zu erkennen und zu bestrafen. Neben automatisch verhängten Rankingveränderungen sind seitens des Suchmaschinenbetreibers auch manuelle Maßnahmen gegen eine Website als Ganzes oder einzelne Bereiche eine Bestrafungsoption. Für letztere Art hat Google vor kurzem innerhalb der Google Webmaster Tools den Bereich „Manuelle Maßnahmen“ hinzugefügt. Hier sehen Sie als Webmaster, ob Google der Ansicht ist, dass Seiten Ihres Webauftritts gegen die Richtlinien verstoßen haben. Sofern dort etwas auftaucht, sollten Sie definitiv der Ursache auf dem Grund gehen.
Am häufigsten ist in diesem Zusammenhang eine Maßnahme aufgrund von nicht natürlich entstandenen Backlinks. In einem solchen Fall sollten Sie:

  • Das Backlinkprofil Ihrer Seite eingehend analysieren
  • Unnatürliche Links abbauen
  • Und per Disavow-Tool die Links melden, die außerhalb der Richtlinien sind, allerdings nicht abgebaut werden konnten

Anschließend stellen Sie bei Google einen „Antrag auf erneute Überprüfung“. Gerne können Sie in diesem Zusammenhang auch mit mir in Kontakt treten. Neben den „manuellen Maßnahmen“ bieten die Google Webmaster Tools übrigens noch eine große Bandbreite weiterer Funktionen. Beispielsweise können Sie für Ihren eigenen Webauftritt sehen, zu welchen Suchbegriffen Sie gefunden werden, welche Websites auf Sie verlinken und in welchen Bereichen die Optimierung von wichtigen Elementen wie dem Seitentitel noch nicht einzigartig ist. Die Funktionen in ihrer Einzelheit können Sie dabei entweder selbst entdecken oder durch die Lektüre des kostenlosen Google Webmaster Tools E-Book einer Berliner Marketingagentur nähergebracht bekommen. Das Werk mit dem Titel „Wollen Sie mehr über Ihre Website erfahren? Ein Google Webmaster Tools Handbuch“ können Sie auf dieser Seiten kostenlos herunterladen.

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