Gerichtsurteil: Werbung für „Rotbäckchen“-Saft zulässig

Gerichtsurteil: Werbung für „Rotbäckchen“-Saft zulässig

Das deutsche Recht ist schon eine Sache für sich. Der Getränke-Hersteller Rabenhorst warb mit „lernstark“ – „mit Eisen und Vitamin B-Komplex zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit“ und verlor 2013 ein Gerichtsverfahren in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgerichts Koblenz (Az. 9 U 405/13). Gestern gab es eine neue Entscheidung im BGH.

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